ZOLL
GRENZÜBERSCHREITENDE DIREKTFLÜGE
Grenzüberschreitende Direktflüge innerhalb des Schengenraumes nach/von Mollis sind für nicht visumspflichtige Personen und ohne zollpflichtige Waren möglich. Neben der Einholung der Anflugbewilligung muss zusätzlich die Zollerklärung ausgefüllt und abgesendet werden.
Nicht Home based Piloten erhalten kein "Self approval"
Einheimische Piloten können nach einer entsprechenden Schulung selbstständig den grenzüberschreitenden Flug anmelden. Ansonsten gilt PPR.
Die Freigabe für Selbstverzoller erfolgt durch die Flugplatzleitung.
Bitte benutzen Sie für die Verzollung diesen Link:
ZOLLFORMULAR (CUSTOMS FORM
Der Pilot verpflichtet sich, die nachstehenden Zoll- und Polizeivorschriften einzuhalten und Crew sowie Passagiere über diese Kenntnis zu setzen. Im Übrigen ist jeder Passagier für die Einhaltung der Vorschriften selber verantwortlich. Bitte lesen Sie die Zollbestimmungen aufmerksam durch.
Einfuhr:
Es dürfen nur Waren im Rahmen der Freimengen und Freigrenzen mitgeführt werden, die keinen weiteren Beschränkungen unterliegen. Die Vorschriften finden Sie unter:
https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-private.html
Ausfuhr:
Es dürfen nur Waren des Reiseverkehrs mitgeführt werden, die keinen Beschränkungen unterliegen und für die keine Steuerbefreiung geltend gemacht wird. Andere Waren dürfen nur über Zollflugplätze ein oder ausgeführt werden. Das nichtbefolgen dieser Bestimmungen wird als Verletzung von Zollvorschriften geahndet. Zolldienstliche Kontrollen erfolgen ohne vorgänige Befragung.
Polizeivorschriften:
Pilot, Crew und Passagiere führen gültige Reisedokumente mit. Personen mit Visumpflicht müssen zwingend über einen Zollflugplatz ein- oder ausreisen. Das Nichtbefolgen dieser Bestimmungen wird als Verletzung von Artikel 292 des schweizerischen Strafgesetzbuches geahndet.
Militärische Flüge aus dem Ausland:
Für diese Flüge muss vorgängig eine diplomatische Freigabe durch BAZL/FOCA erfolgen.
Antragsformular: www.bazl.admin.ch/diplomaticclearances